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Die Universität ist und darf kein neutraler Ort sein.

Die Universität muss ein sicherer Ort für marginalisierte Personengruppen werden. Sie muss zu gesellschaftspolitischen Ereignissen Stellung beziehen und nicht schweigen. Die Hochschule muss ein Ort für Bildung und nicht des Wegsehens sein.

 

Die Universität muss Verantwortung übernehmen.

Es braucht eine ausreichende Finanzierung der Provenienzforschung, eine klare Benennung der Posten und einen regelmäßigen Bericht über die Ergebnisse der Forschung.

Es muss durch die Provenienzforschung festgestellt werden, welche Art von Restitution für die Beschädigten erfolgen muss. Dies betrifft die Gebeine aus dem Anatomischen Institut und der Biologie.

Die nicht aufgearbeitete Vergangenheit des Nationalsozialismus muss aufgearbeitet werden. Die betrifft zum einen die klare Umbenennung der Seminar- und Hörsäle als auch die Reflexion der Erinnerungspraxis der Hochschule durch das Zelebrieren der Portraits im Alten Senatssaal.

 

Die Hochschullehre muss umfassend neustrukturiert werden.

Es muss ein Regelwerk zu rassismuskritischen Handeln / rassismuskritischer Pädagogik in der Lehre erstellt und an alle Lehrpersonen der Universität verbreitet werden. Zudem müssen verpflichtende Grundkurse zur Intersektionalitätsthemen ausreichend finanziert und bereitgestellt werden.

Beim Abschluss von Seminaren und Vorlesungen müssen in den Evaluationsbögen bestimmte Intersektionalitätskategorien abgefragt werden.

Es müssen jährlich Daten dazu erhoben werden, wie viele BIPoC Menschen den Zugang zur Universität erhalten und wer Lehrtätigkeiten aufnehmen kann.

 

Die Universität benötigt eine Einstellungsquote für Menschen mit Migrations- und Intersektionalitätserfahrungen.

Festgefahrene. gewachsene Strukturen ändern sich nicht von selbst. Es braucht verbindliche und messbare Instrumente um eine Gleichbehandlung zu garantieren. Die Universität kann sich dabei an die Berliner Senatsverwaltung für Integration orientieren. Die Quote für den öffentlichen Dienst beträgt 35% für Menschen mit Migrationsgeschichte. Zusätzlich benötigt die Universität einen diskriminierungssensiblen Maßstab um bestimmte Qualifikationen angemessen bewerten zu können, um die Quote sinnvoll umsetzen zu können.

Studierende, Promovierende und Lehrende benötigen die gleichen Einstellungsvorraussetzungen um an die Universität zugelassen zu werden.

Es braucht mehr Programme wie die Refugee Law Clinic oder das Buddy Programm des International Office um mehrfachdiskriminierte Gruppen an die Hochschule aufnehmen zu können.

 

Die Universität benötigt adäquate Beratungsstellen, die mit Menschen mit Migrations- und Intersektionalitätserfahrungen besetzt sind.

Es werden mindestens zwei Personen für die Rassismuskritische Einzelsprechstunde benötigt. Die Sprechstunden sollen für mindestens 2h/Woche angeboten werden.

Zusätzlich müssen Gruppengesprächsangebote für Studierende ausreichend finanziert und angeboten werden, die sich nicht in den Rassismuskritischen Einzelsprechstunden wiederfinden können.

Es müssen feste Stellen und eine gesicherte Finanzierung zur Etablierung einer unabhängigen Antidiskriminierungs- und Beschwerdestelle für rassistische Vorfälle errichtet werden. Die bisherigen Strukturen lassen es nicht zu, dass Negativbetroffene sich bei den geschaffenen Stellen an der Universität melden. Zusätzlich müssen hierfür regelmäßig Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden.

 

Die Universität benötigt eine eigene Dokumentationsstelle zur Erfassung von rassistischen Vorfällen.

Die Dokumentationsstelle sollte an die unabhängige Antidiskriminierungs- und Beschwerdestelle angedockt sein und mit dokumentarischen Werkzeug die Vorfälle in einer Datenbank erfassen.

 

Die Universität muss ihre Diversitätspolitik hinterfragen.

Allein eine Quote reicht nicht aus. Es muss intersektionales Denken bei allen Beteiligten gefördert werden.